- Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Motorbezogene Versicherungssteuer
- E-Mobilitätsförderung

CO2 Besteuerung: NoVA und Motorbezogene Versicherungssteuer

Ab 1. Juli gelten bei Anmeldung zahlreicher Neuwägen massive Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Vor allem Familienfahrzeuge mit hohem Verbrauch wie Minivans oder SUVs sowie Kastenwägen und Pick-Ups werden empfindlich teurer.

CO2 Besteuerung: NoVA und Motorbezogene Versicherungssteuer

Seit 1. Juli 2021 gelten bei Anmeldung zahlreicher Neuwägen massive Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Vor allem Familienfahrzeuge mit hohem Verbrauch wie Minivans oder SUVs sowie N1 Klein-LKWs (Kastenwägen, Pritsche) und gerade Pick-Ups werden empfindlich teurer. Bereits seit 1. Oktober 2020 gilt die CO2 abhängige Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für die Klassen L1e bis L5e (Motorräder usw.) und M1 (PKW).
Nächster Stichtag, um einer NoVA Erhöhung zu entkommen ist Ende November 2023.

 

Wer ein neues Fahrzeug kaufen will, sollte weiter Tempo machen.

Sowohl für die NoVA Berechnung, als auch für die motorbezogene Versicherungssteuer kommt es jährlich (bis 2024) jeweils ab 1. Jänner zu Steuererhöhungen bei vielen Fahrzeugmodellen.

 

Für die NoVA gilt:

Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember eines Jahres abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April des Folgejahres erfolgt, können die bis zum 31. Dezember eines Jahres geltenden Werte weiter angewendet werden.

 

Das heißt für Sie:

Nutzen Sie daher die jährlichen Übergangsfristen und bestellen Sie rechtzeitig vor dem 1. Dezember 2023 Ihr Fahrzeug bei dem Fahrzeughändler Ihres Vertrauens. Aber Achtung! Das Fahrzeug muss vor dem 1. April 2024 geliefert werden.

 

Die Liefersituation hat sich verbessert, dennoch ist bei gewissen Modellen eine rasche Bestellung empfehlenswert. Darüber hinaus steigt die CO2 abhängige „Motorbezogene Versicherungssteuer“ durch Senkung der CO2 und kW Abzugsfreibeträge jährlich mit 1. Jänner, hier gibt es keine Toleranzfristen.

 

Expertentipp:

Das persönliche Gespräch beim Profi bleibt unerlässlich, wenn man die richtigen Entscheidungen beim Fahrzeugkauf in allen Details treffen möchte. Besonders praktisch dafür ist die Fahrzeughändler-Suche, die Ihnen den kürzesten Weg ins Autohaus zeigt. Der Antriebs-Check bietet eine geniale Orientierungshilfe, die Sie auf den Besuch im Autohaus vorbereitet.

 

Keine NoVA bei Elektroautos

Von der Nova befreit sind Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebs einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen. Dies betrifft hauptsächlich Elektro- und Wasserstofffahrzeuge. Hybridfahrzeuge sind nicht von der NoVA befreit, oftmals fällt aber vor allem für Plug-In-Hybride, aufgrund der geringen CO2-Emissionen, keine NoVA an (für 2024 liegt der Grenzwert bei < 97 g/km).

» Details zur NoVA

» Infos zur Motorbezogenen Versicherungssteuer

» Faktencheck Batterie Elektroauto

Machen Sie jetzt den Antriebs-Check!

Finden Sie Ihren Fahrzeughändler des Vertrauens.

Warum wird hier nichts angezeigt?

Diese Funktion basiert auf dem Kartendienst Google Maps des US-Anbieters Google. Bitte erlauben Sie die Verwendung von Google Maps in den Cookie-Einstellungen.