Vignette und Maut
Seit 1.12.2023 könnten aufgrund der Novelle der EU-Wegekosten-Richtlinie bestimmte Fahrzeuge, die man grundsätzlich mit B-Führerschein lenken darf, den Regeln der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht (GO-Box) unterliegen. Eine Vignette kann daher in bestimmten Fällen nicht mehr ausreichend sein.
Ob ab 1.12.2023 die Maut mittels GO-Box (fahrleistungsabhängig, je nach gefahrenen Kilometern) oder Vignette zu bezahlen ist, richtet sich nun nach dem Abgrenzungskriterium der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzG).
Bis zum 30.11.2023 war das das höchstzulässige Gesamtgewicht (hzG) als Kriterium für die Abgrenzung maßgebend. Die Werte hzG und tzG sind jedoch meist identisch. Der Wert der tzG kann ich manchen Fällen höher sein als jener des hzG. Im Zulassungsschein sind diese Werte in den Feldern F1 und F2 ersichtlich.
Für Fahrzeuge, die bis zu 3,5 t tzG aufweisen, kann die Maut per Vignette entrichtet werden. Hingegen ist für Fahrzeuge, welche die technisch zulässige Gesamtmasse (tzG) von 3,5 tzG überschreiten, die Maut mittels Go-Box zu entrichten.
Übergangsregelung:
Es besteht ein Bestandschutz (Übergangsfrist) von 5 Jahren für Kfz, die bis zum 30.11.2023 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
Kfz mit einem hzG bis 3,5 t, die bereits vor dem 1.12.2023 zum Verkehr zugelassen worden sind und deren hzG bis zum 30.11.2023 mit 3,5 t festgelegt wurde, gelten bis zum 31.1.2029 als Fahrzeuge mit einer tzG von nicht mehr als 3,5 t.
Mehr Informationen finden Sie hier: Änderung der Abgrenzung zwischen Vignette und fahrleistungsabhängiger Maut ab 12/2023
Weitere wichtige, Änderungen bei der Vignette für 2023/2024:
- Es wird eine Ein-Tages-Vignette erhältlich sein. Auch wurde eine fixe Preisstaffelung für die Vignettentypen eingeführt: diese sieht vor, dass die 2-Monats-Vignette 30 Prozent, die 10-Tages-Vignette zwölf Prozent und die 1-Tages-Vignette neun Prozent des Preises einer Jahres-Vignette kostet.
- Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut (GO-Maut)
- Die Umregistrierung digitaler Jahresvignetten (Vignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t) und digitaler Streckenmautberechtigungen (Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t) auf ein anderes Kfz wird erleichtert.
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